Polizei Pistole 17 cm schwarz braun 8 Schuss Spielzeug Revolver

1-tlg. Kostüm-Zubehör: 8-Schuss-Pistole
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Artikelnummer:400.436.00

Polizei Pistole 17 cm schwarz braun 8 Schuss Spielzeug Revolver

Mit dieser detailreich gestalteten Polizei Pistole ist die Ausrüstung für den nächsten Einsatz komplett. Die etwa 17 Zentimeter lange Spielzeugwaffe eignet sich als auffälliges Kostümzubehör für Polizei-, Detektiv-, Agenten-, Gangster- oder Bösewicht-Verkleidungen zu Fasching, Karneval und auf Mottopartys.

Die schwarze Spielzeug-Pistole besitzt einen dunkelbraunen Griff mit strukturierter Oberfläche. Der Revolver-Look mit angedeuteter Trommel, Abzug und weiteren ausgearbeiteten Details verleiht dem Accessoire eine markante Optik. Eine farbige Markierung an der Mündung macht zusätzlich deutlich, dass es sich um einen Spielzeugartikel handelt.

Gefertigt ist die Pistole aus robustem Kunststoff mit Druckguss-Metall im Inneren. Dadurch liegt sie angenehm griffig in der Hand und ergänzt zahlreiche Kostüme für Kinder und Erwachsene. Die Herstellung erfolgt in der EU.

Die Spielzeug-Pistole ist für handelsübliche 8-Schuss-Ringe-Munition geeignet. Passende Munition ist nicht im Lieferumfang enthalten, kann jedoch separat in unserem Onlineshop bestellt werden. Dort finden Sie außerdem weitere Spielzeugwaffen, Holster, Polizei-Accessoires und passende Kostüme für einen vollständig ausgestatteten Auftritt.

Ob als kleiner Ordnungshüter, mutiger Detektiv, geheimnisvoller Agent oder gefürchteter Gangster: Mit dieser schwarzen Polizei Pistole erhält das Kostüm den passenden letzten Schliff.

Produktdetails:

  • Länge: ca. 17 cm
  • Farbe: Schwarz und Dunkelbraun
  • Strukturierter Griff
  • Farbige Kennzeichnung an der Mündung
  • Für 8-Schuss-Ringamorces geeignet
  • Hergestellt in der EU

Einheitsgröße (17 cm)
Lieferung: 1-tlg. Spielzeug-Pistole (für 8-Schuss-Ringe-Munition geeignet) 

Material: Druckguss-Metall, Plastik

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile, Erstickungs- und Strangulationsgefahr. Von Feuer fernhalten. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. Nicht in Räumen und nicht in Augen- und Ohrnähe abschießen. Missbrauch kann zu Ohrschäden führen. 

Hinweis: Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit angezeigt oder getragen werden. Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Verwendung im privaten Raum empfohlen.

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