Pistole Eurocop Schwarz Silber 16,5 cm Polizei 13-Schuss-Pistole

1-tlg. Kostüm-Zubehör: 13-Schuss-Streifen-Pistole
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Artikelnummer:JGS3060096

Pistole Eurocop Schwarz Silber 16,5 cm Polizei 13-Schuss-Pistole

Mit der schwarzen Spielzeugpistole „Eurocop“ kommen große und kleine Pistolenfans voll auf ihre Kosten. Diese 16,5 Zentimeter lange Pistole ist das perfekte Zubehör für alle, die in die Rolle eines Polizisten oder Agenten schlüpfen möchten. Sie verleiht Ihrem Faschingskostüm oder Ihrer Mottoparty den letzten Schliff.

Die 13-Schuss-Pistole ist aus Zink und Kunststoff gefertigt und zeichnet sich durch einen handlichen Pistolengriff aus. Der hohe Metallanteil sorgt dafür, dass die Pistole angenehm schwer in der Hand liegt, was das Spielerlebnis noch realistischer macht. Die Funktionen sind den Originalen nachempfunden: der Schlitten ist zurückziehbar und das Magazin lässt sich herausnehmen. Es fasst zwei Munitionsstreifen mit je 13 Schuss, sodass insgesamt 26 Schuss abgefeuert werden können.

Für die richtige Handhabung der Waffe empfiehlt es sich, das Austrittsloch regelmäßig mit Wasser zu reinigen und mit ein paar Tropfen Feinmechanik-Öl zu schmieren. Eine Anleitung hierzu ist in der Lieferung enthalten. Als Munition eignen sich die 13-Schuss Streifen, die für eine aufregende Schusswirkung und einen Knall sorgen.
Dank der hochwertigen Verarbeitung ist ein langes Spielvergnügen garantiert. Die Pistole ist somit das ideale Kostümzubehör für Kinder und Erwachsene – perfekt geeignet für Fasching, Karneval, Mottopartys oder Rollenspiele.

Entdecken Sie weitere Spielzeug-Pistolen, Gewehre und passende Kostüme sowie Munition in unserem Onlineshop und sorgen Sie für noch mehr Spaß und Action!

Einheitsgröße (16,5 cm | Gewicht 324 g)
Lieferung: 1-tlg. Spielzeug-Pistole (für 13-Schuss-Streifen-Munition geeignet) 

Material: Zink, Kunststoff

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile, Erstickungs- und Strangulationsgefahr. Von Feuer fernhalten. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. Nicht in Räumen und nicht in Augen- und Ohrnähe abschießen. Missbrauch kann zu Ohrschäden führen. 

Hinweis: Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit angezeigt oder getragen werden. Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Verwendung im privaten Raum empfohlen.

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