Revolver Polizei Schwarz Braun 22 cm lang inkl. 144 Schuss

2-tlg. Kostüm-Zubehör: 12-Schuss-Ring-Pistole und 144 Schuss-Munition
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Artikelnummer:KS430-k

Revolver Polizei Schwarz Braun 22 cm lang inkl. 144 Schuss

Bereit für den Einsatz? Dieser realistisch gestaltete Polizei-Revolver ist das ideale Accessoire für alle, die bei Fasching, Karneval, Rollenspielen oder Mottopartys den Helden in Uniform geben möchten. Mit einer Länge von 22 Zentimeter liegt diese Spielzeug-Pistole perfekt in der Hand und vermittelt das Gefühl, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Das schwarz-braune Gehäuse aus robustem Druckguss-Metall und hochwertigem Plastik sorgt nicht nur für eine authentische Optik, sondern auch für Langlebigkeit und Spielspaß. Hergestellt in Spanien, steht dieser Revolver für erstklassige Qualität und detailgetreue Verarbeitung. Im Lieferumfang ist ein Blister mit zwölf Munitionsringen a zwölf Schuss - insgesamt also 144 Schuss. Qualitativ hochwertige Spielzeug-Munition made in Germany! Ungefährlich, erzeugt lediglich einen lauten Knall. Die klassische Kombination aus Schwarz und Braun verleiht dem Revolver eine zeitlose Eleganz, die zu jeder Uniform passt.

Egal, ob Sie als tapferer Polizist die Straßen sicher machen oder einfach nur für einen starken Auftritt sorgen möchten – mit diesem Polizei-Revolver sind Sie bestens ausgestattet. Lassen Sie die Bösen zittern und die Guten jubeln, denn mit diesem Revolver sind Sie immer auf der richtigen Seite des Gesetzes!

Weitere Spielzeug-Waffen und passende Kostüme finden Sie ganz einfach in unserem Onlineshop! So steht Ihrem nächsten Abenteuer nichts mehr im Weg.

Einheitsgröße (22 cm lang | Gewicht 312 g)
Lieferung: 2-tlg. Spielzeug-Revolver und Blisterkarte mit 144 Schuss (12-Schuss-Ringe-Munition) 

Material: Munition Kunststoff | Spielzeug-Revolver Druckguss-Metall, Plastik

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile, Erstickungs- und Strangulationsgefahr. Von Feuer fernhalten. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. Nicht in Räumen und nicht in Augen- und Ohrnähe abschießen. Missbrauch kann zu Ohrschäden führen. 

Hinweis: Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit angezeigt oder getragen werden. Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Verwendung im privaten Raum empfohlen.

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