Zündplättchen Schuss-Band Spielzeug-Munition 1200 Schuss für Pistole und Gewehr

1-tlg. Kostüm-Zubehör: 1 Rolle mit 12 Stück Amorces-Zündplättchen a 100 Schuss
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Inhalt: 1 Rolle
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Artikelnummer:SW0220-1200

Zündplättchen Schuss-Band Spielzeug-Munition 1200 Schuss für Pistole und Gewehr

Bereit, in die nächste Runde des Spielspaßes zu starten? Mit diesem Zündplättchen Schuss-Band lassen Sie Ihre Spielzeug-Pistolen und -Gewehre richtig krachen! Perfekt für Cowboy-, Polizei- und Piraten-Kostüme, ist dieses Set ideal für alle, die den ultimativen Knall erleben wollen – ohne Gefahr, aber mit viel Spaß!

Im Lieferumfang enthalten ist eine Rolle mit zehn Zündplättchen-Bändern, jedes mit 100 Schuss – insgesamt also 1200 Schuss. Diese Munition ist speziell für 100-Schuss-Pistolen und Gewehre geeignet, die mit Schuss-Band betrieben werden. Die Zündplättchen sind von höchster Qualität made in Germany und sorgen für den perfekten Schuss! Sie erzeugen einen Knall, ohne dass Gefahr besteht, was sie zu einem sicheren Spielzeug für Kinder und Erwachsene macht.

Die Anwendung ist denkbar einfach: Legen Sie das Zündplättchen in die Waffe, ziehen Sie den Abzug, und erleben Sie den ultimativen Spaß mit einem knackigen Knall! Diese Munition ist die ideale Wahl für Rollenspiele, Fasching und Karneval, Mottopartys und jede andere Gelegenheit, bei der ein bisschen Action nicht fehlen darf.

Schauen Sie sich auch unsere Spielzeug-Waffen an, die speziell für diese Munition geeignet sind, und stöbern Sie in unserem Onlineshop nach passenden Cowboy-, Polizei- und Piraten-Kostümen für das perfekte Abenteuer! Lassen Sie die Action beginnen! 

Einheitsgröße 
Lieferung: 1-tlg. 1 Rolle mit 12 Stück Amorces-Zündplättchen a 100 Schuss (für 100-Schuss-Pistolen und Gewehre geeignet) 

Material: 100% Papier

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile, Erstickungs- und Strangulationsgefahr. Von Feuer fernhalten. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. Amorces-Bänder nicht unverpackt in der Tasche tragen. Nicht in Räumen und nicht in Augen- und Ohrnähe abschießen. Missbrauch kann zu Ohrschäden führen. 

Hinweis: Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit angezeigt oder getragen werden. Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Verwendung im privaten Raum empfohlen.

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